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   BGH, 25.08.1983 - 2 ARs 262/83   

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https://dejure.org/1983,1551
BGH, 25.08.1983 - 2 ARs 262/83 (https://dejure.org/1983,1551)
BGH, Entscheidung vom 25.08.1983 - 2 ARs 262/83 (https://dejure.org/1983,1551)
BGH, Entscheidung vom 25. August 1983 - 2 ARs 262/83 (https://dejure.org/1983,1551)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss eines Verteidigers von einem wegen Verleumdung anhängigen Verfahren wegen Verdachts der Beteiligung - Bedeutsamkeit des Fehlens eines Strafantrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO (1975) § 138a, § 138d Abs. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 316
  • MDR 1984, 67
  • StV 1984, 320
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Zweibrücken, 20.11.2009 - 1 AR 32/09

    Ausschluss eines Rechtsanwalts als Strafverteidiger wegen des Verdachts der

    Er liegt vor, wenn der Ausschließungsgrund mit großer Wahrscheinlichkeit gegeben ist; dabei ist eine Gesamtwürdigung aller Umstände erforderlich (vgl. BGH NJW 1984, 316; OLG Hamburg NStZ 1983, 426).
  • BGH, 20.03.2000 - 2 ARs 489/99

    Ausschließung des Verteidigers wegen Verdachts einer Straftat

    Bereits das Oberlandesgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, daß ein Verteidiger auch dann nach § 138 a Abs. 1 Nr. 1 StPO ausgeschlossen werden kann, wenn das ihm zur Last gelegte Verhalten mangels Strafantrag nicht strafgerichtlich, sondern - wie hier - nur im berufsgerichtlichen Verfahren geahndet werden kann (vgl. BGH NJW 1984, 316).
  • BGH, 08.08.1985 - 2 ARs 223/85

    Verteidigerausschluß wegen Beteiligung an der Tat; Erforderlicher Grad des

    Die auf den Verfahrensstand vor Anklagereife abstellende Umschreibung "dringend verdächtig" (BGH, Beschluß vom 8. August 1979 - 2 ARs 231/79 - S. 4 bis 6 = Anw.Bl. 1981, 115 = Holtz in MDR 1979, 989) setzt ebenso den Verdacht auf eine "Straftat" voraus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 1979 - 2 ARs 165/79 - und vom 25. August 1983 - 2 ARs 262/83 = LM StPO § 138 a Nr. 4; KG NJW 1978, 1538, 1539).
  • BGH, 20.03.2000 - 2 ARs 498/99

    Ausschließung des Verteidigers; Vereiteln der Zwangsvollstreckung

    Bereits das Oberlandesgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, daß ein Verteidiger auch dann nach § 138 a Abs. 1 Nr. 1 StPO ausgeschlossen werden kann, wenn das ihm zur Last gelegte Verhalten mangels Strafantrag nicht strafgerichtlich, sondern - wie hier - nur im berufsgerichtlichen Verfahren geahndet werden kann (vgl. BGH NJW 1984, 316).
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